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Bleaching

WAS ist Bleaching?

Mit Bleaching ist der chemische Prozess der Zahnaufhellung gemeint.

WANN ist Bleaching notwendig?

Eine medizinische Notwendigkeit einen Zahn zu bleichen besteht in der Regel nicht.

WANN ist Bleaching sinnvoll?

Sinnvoll kann es sein, wenn z.B. ein verfärbter Zahn eine ansonsten schöne Zahnreihe unansehnlich macht. Hier kann das Bleichen des Zahnes das Anfertigen eines Veneers oder einer Krone vermeiden helfen, somit Zahnsubstanz schonen und von daher sinnvoll sein.
Das Aufhellen der gesamten oder der sichtbaren Zahnreihe aus kosmetischen Gründen erhöht das Wohlfühlen im täglichen Kontakt mit Menschen und ist von daher für viele Frauen und Männer wichtig und somit auch sinnvoll. Makellose, blendend weiße Zähne stehen für Schönheit, Erfolg und einen gesunden Körper.

WELCHE Voraussetzungen müssen vor einem Bleaching erfüllt sein?

Vor einem Bleaching wird zunächst eine professionelle Zahnreinigung durchgeführt. Zudem müssen die Zähne und das Zahnfleisch natürlich völlig gesund sein. Bereits ein kleiner unbehandelter Kariesschaden oder eine defekte Füllung kann zur Folge haben, dass die Bleichsubstanz unkontrolliert in den Zahn eindringt und weitere Schäden entstehen. Das bedeutet, dass die Behandlung evtl. vorliegender Zahndefekte VORHER durchgeführt werden muss. Denn erst wenn alle Defekte beseitigt und alle Ablagerungen von den Zahnoberflächen entfernt sind, kann der Zahnarzt die Art und den Umfang der Verfärbungen bestimmen und gemeinsam mit dem Patienten festlegen, welche Nuance durch das Bleaching erreicht werden soll.
WAS PASSIERT beim Bleaching an meinen Zähnen?
Es handelt sich um einen chemischen Prozess. Ein Bleichmittel wird auf die Zahnoberfläche gebracht. Dabei durchdringen in der Regel Peroxide mit niedrigem Molekulargewicht, oft Wasserstoffperoxid, den Zahnschmelz und das Dentin. Freiwerdende Radikale oxidieren dabei die verfärbten Moleküle zu farblosen Molekülen. Die Folge ist der erwünschte Aufhellungseffekt der Zähne.

WIE wird das Bleaching durchgeführt?

Die kosmetische Zahnaufhellung darf nach der neuen EU-Richtlinie zur Kosmetikverordnung nur mit Einschaltung des Zahnarztes durchgeführt werden. „Die Produkte dürfen nur von Zahnärzten an Patienten abgegeben werden. In jedem Anwendungszyklus muss die erste Anwendung stets einem Zahnarzt vorbehalten sein oder unter dessen direkter Aufsicht erfolgen, falls ein gleichwertiges Sicherheitsniveau gewährleistet ist. Danach muss das Mittel dem Verbraucher für den verbleibenden Anwendungszyklus bereitgestellt werden. Nicht bei Personen unter 18 Jahren anwenden.” (EU-Richtlinie 2011/84/EU zum Einsatz von kosmetischen „Zahnaufhellern und -Bleichmitteln”)
In unserer Praxis benötigen wir für das Aufbringen des Bleichmittels in Gelform eine oder bei der Behandlung beider Kiefer zwei individuell angefertigte Schiene(n). Hierfür werden in einer Vorsitzung Abdrücke der Kiefer genommen und die Schiene(n) im zahnärztlichen Labor individuell hergestellt. Das ist teurer als die immer noch existierenden einfachen Hausmethoden – aber bei einer entsprechend sorgfältigen Fertigung der Schiene wird das Zahnfleisch geschont, und es findet eine gleichmäßige Aufhellung statt. Die erste Anwendung erfolgt in unserer Praxis. Dabei werden Sie instruiert und können die weitere(n) Anwendung(en) zu Hause durchführen. Das Bleichmittel wird Ihnen in der von Ihnen benötigten Menge ausgehändigt. Nach Durchführung der Behandlung erfolgt eine Endkontrolle in unserer Praxis.

Ist das Aufhellen der Zähne wirklich RISIKOLOS?

Für die gesunde Mundhöhle stellt das Bleaching kein Risiko dar, vorausgesetzt, die Behandlung wird fachgerecht durchgeführt. Dies belegen inzwischen verschiedene Studien. Das Zahnfleisch muss sorgfältig vor Kontakt mit dem Bleichmittel geschützt und die Vorgehensweise individuell auf die Problematik abgestimmt werden.

Kann es auch NEBENWIRKUNGEN beim Bleaching geben?

Nicht selten verursacht eine Bleaching-Behandlung vorübergehend hypersensible Zähne. Tritt eine solche erhöhte Empfindlichkeit ein, sollte die Behandlung unterbrochen werden und die Praxis kontaktiert werden. Hier können Behandlungen gegen die Überempfindlichkeit vorgenommen werden. Tritt keine Linderung ein, sollte die Tragedauer der Schiene verkürzt oder, nach Rücksprache mit der/dem Zahnärztin/Zahnarzt, das Bleaching ganz abgebrochen werden. Kommt versehentlich das Zahnfleisch mit dem Bleichmaterial in Kontakt, führt das zu vorübergehenden Zahnfleisch-Irritationen.

Worauf sollte man NACH dem Bleaching achten?

Um den Behandlungserfolg nicht zu beeinträchtigen, raten wir zur so genannten Bleaching-Diät. Das bedeutet, dass man in den ersten 24 Stunden nach einem Office-Bleaching auf die typischen, zu Verfärbungen führenden Nahrungs- und Genussmittel wie Kaffee, Tee oder Rotwein verzichten sollte.
Gleiches gilt für säurehaltige Nahrungsmittel, wie Orangensaft, die den Zahn zusätzlich belasten, indem sie Mineralien aus der Hartsubstanz lösen. Bei der weiteren Anwendung zu Hause ist über die gesamte Behandlungsdauer Vorsicht angebracht und der Konsum der o. g. Produkte weitestgehend zu reduzieren.

WIE LANGE hält die Aufhellung?

Das hängt sehr stark von den Ernährungs- und Genussmittelgewohnheiten des Anwenders ab. Erfahrungswerte besagen, dass die Bleichwirkung zwischen sechs und 24 Monaten liegt. Bei regelmäßiger professioneller Zahnreinigung behält die erreichte Zahnfarbe länger ihre Helligkeit. Unter ungünstigen Voraussetzungen – z.B. durch starkes Rauchen – können die Zähne aber auch schon nach einigen Monaten wieder nachdunkeln. Aus medizinischer Sicht spricht allerdings nichts dagegen, die Behandlung zu wiederholen.

WICHTIG zu wissen!

Zahnfüllungen und Zahnersatz verändern ihre Farbe während des Bleichens nicht! Das kann zu unschönen und überhaupt nicht beabsichtigten Farbeffekten führen. Der Austausch von Füllungen oder Zahnkronen mit veränderten, angepassten Farben ist prinzipiell möglich, stellt in solchen Fällen jedoch keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung dar, d.h. die Kosten dieser Maßnahmen müssen vom Patienten(in) selbst getragen werden, was zu erheblichen finanziellen Belastungen führen kann.

Die Preise für das reine Bleaching liegen, je nachdem ob ein Kiefer oder beide behandelt werden, oder ob nur Frontzähne oder alle Zähne aufgehellt werden sollen in einer Größenordnung zwischen 300-600€, mitunter auch mehr. Zuzüglich eventueller Kosten durch Füllungsaustausch oder Erneuerung von Kronen.

Deshalb: Beratung VOR dem Bleaching in unserer Praxis! Hierbei klären wir Sie über die bei Ihnen vorliegende Situation und über die auf Sie zukommenden Kosten genau auf!

Informationen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung zum Thema ‚Bleaching‘:
www.kzbv.de/bleaching

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