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Füllungstherapie

Füllungen werden gelegt, wenn Zahnhartsubstanz verloren gegangen ist (z. B. durch Karies oder Brüche).

Die Füllung, die den Defekt (‚das Loch‘) ausfüllt und verschließt, soll möglichst lange dem Kaudruck standhalten, d. h. möglichst lange stabil bleiben. Jahrzehntelang war Amalgam dafür der Werkstoff der Wahl. Er ist zum einen lange kaudruckstabil, besteht zum anderen jedoch zum Großteil aus Pulver von verschiedenen Metallen wie Silber und vor allem Quecksilber! Das Umweltbundesamt sagt auf seiner Homepage/Stand 4.2020 zu Quecksilber: „Weder Tiere, Pflanzen noch Mikroorganismen benötigen Quecksilber für ihren Stoffwechsel. Ab einer bestimmten Konzentration ist Quecksilber für alle Lebewesen giftig“. Ob Amalgam als Zahnfüllung schädlich ist oder nicht und z. B. Kopfschmerzen, Migräne, Schwindel und andere Krankheiten auslösen kann, wird immer wieder kontrovers diskutiert. Die Giftigkeit von Amalgamlegierungen kann man allerdings auch daran ablesen, dass nach geltendem deutschen Abfallbeseitigungsgesetz Zahnärzte dazu verpflichtet sind, herausgebohrte Amalgamfüllungen ordnungsgemäß als giftigen Sondermüll (!!!) zu entsorgen. Im März 2017 wurde im Europäischen Parlament eine Verordnung beschlossen, die die Verwendung von Amalgam deutlich einschränkt. Ab Juli 2018 dürfen Jugendliche unter 15 Jahren sowie schwangere und stillende Frauen keine Zahnfüllungen aus Amalgam mehr erhalten.

Aus diesen Gründen verwenden wir in unserer Praxis überhaupt kein Amalgam mehr als Füllungswerkstoff.

Wir verwenden ausschließlich quecksilberfreie und ästhetisch ansprechendere Füllungsmaterialien. Folgende Füllungsmaterialien kommen bei uns zum Einsatz:

1. Plastische Füllungen

Diese werden in formbarem Zustand in den Zahn eingebracht und härten dort aus bzw. werden mit Licht ausgehärtet:

  • Zahnfarbene, geschichtete Füllungen: Adhäsiv befestigte Nanohybrid-Komposite und Ormocere mit einem hohen Anteil an keramischen Füllstoffen (ca. 80-85 %). Diese müssen, um die optimale Festigkeit und damit Kaudruckstabilität zu erreichen, sorgfältig und Schicht um Schicht aufgetragen und ausgehärtet werden. So verarbeitet weisen Sie eine Festigkeit und Haltbarkeit vergleichbar mit der von Amalgam auf. Zudem gehen sie eine ‚Klebeverbindung‘ mit der Zahnsubstanz ein, was die Zähne zusätzlich stabilisiert. Der höhere Zeitaufwand und auch der höhere Preis des Materials erfordert eine Zuzahlung der(s) Patientin(en).Zahnfarbenähnliche Füllungen: Als Alternative zu oben genanntem Füllungswerkstoff können Sie eine andere Art des Kunststoffes wählen, der jedoch nur 1-2fach geschichtet wird, ebenfalls eine ‚Klebeverbindung‘ mit dem Zahn eingeht, jedoch weniger kaudruckstabil, d. h. nicht so haltbar und auch ästhetisch weniger ansprechend ist. Die Verwendung dieses Materials wird von den Krankenkassen zu 100 % übernommen und erfordert somit keine Zuzahlung.
  • „Weiße“ Füllungen aus Glasionomerzement erweitern das Spektrum der Füllungsmaterialien. Sie sind als Füllungswerkstoff nur begrenzt haltbar. Deshalb werden sie hauptsächlich als zeitlich begrenzte Übergangsfüllung (z. B. vor der Versorgung des Zahnes mit einer Krone) und bei der Versorgung kariöser Milchzähne verwendet. Auch bei kleineren Kariesdefekten im Zahnhalsbereich können sie eingesetzt werden, müssen dann aber vom Zahnarzt/Zahnärztin regelmäßig auf ihre Haltbarkeit kontrolliert werden. Nach der Aushärtung nehmen sie eine weißlich-creme- oder sandfarbene matte Oberfläche an. Glasionomerzemente enthalten Fluorid, das während der Liegezeit der Füllung langsam freigesetzt wird. Dies soll dazu dienen, der Entwicklung von Karies an den Füllungsrändern vorzubeugen. Dieses Material hat, wie Amalgam, keine ‚Klebewirkung‘ mit der Zahnsubstanz. Die Verwendung dieses Materials wird ebenfalls von den Krankenkassen zu 100 % übernommen und erfordert somit keine Zuzahlung.

2. Einlagefüllungen (Inlays/Onlays)

Diese sind sehr viel aufwändiger herzustellen und erfordern ein Höchstmaß an Präzision, zahnärztlichem und zahntechnischem Können. Jede Einlagefüllung wird individuell angefertigt und erfordert mehrere Behandlungsschritte. Nach der Vorbereitung/Präparation des Zahnes erfolgt eine Abdrucknahme sowie eine provisorische Versorgung. Eine Einlagefüllung wird grundsätzlich außerhalb des Mundes, entweder in einem zahntechnischen Labor oder mit Hilfe neuer Techniken und Computerverfahren direkt in der Zahnarztpraxis, hergestellt. Im nächsten Schritt wird das Inlay/Onlay dann in den Zahn eingepasst und anschließend befestigt. Einlagefüllungen sind gegenüber den plastischen Füllungen kaudruckstabiler und somit deutlich länger haltbar.

Einlagefüllungen können aus verschiedenen Materialien hergestellt werden:

  • Keramik: Die Einlagefüllung aus Keramik eignet sich zur Versorgung der meisten Defekte im kaudrucktragenden Seitenzahnbereich. Sie besticht durch perfekte Ästhetik und ist vom natürlichen Zahn selbst für Fachleute kaum zu unterscheiden. Ein Keramikinlay kann der Zahnfarbe individuell angeglichen werden. Dentalkeramiken zeichnen sich durch Farbbeständigkeit und hohe biologische Verträglichkeit aus. Sie leiten Temperaturreize nicht weiter und verursachen keinerlei Geschmacksbeeinträchtigungen. Keramik ist biologisch inert (= löst keine Reaktionen des Organismus aus) und ist somit das Material mit der größten Biokompatibilität.
  • Gold: Sie sind zwar nicht zahnfarben, aber unbestritten gehören Einlagefüllungen aus Gold ebenso wie die Inlays aus Keramik zu den höchstwertigen Füllungsmöglichkeiten und der solidesten Versorgung einer Karies im Seitenzahnbereich. Selbst größten Kaubelastungen halten sie stand und Goldinlays sind trotzdem weich genug, um den gegenüberliegenden Zahn nicht zu schädigen. Weil Gold sehr weich ist, wird es als zahnärztlicher Werkstoff immer in einer Mischung mit weiteren Metallen (Legierung) verarbeitet. Es hat dann ausgezeichnete Materialeigenschaften, ist biologisch gut verträglich und zeichnet sich durch hervorragende Haltbarkeit aus. Die Goldeinlagefüllung wird mit einem zahnmedizinischen Zement im vorbereiteten Zahn befestigt.
  • Kunststoff: Kunststoff-Inlays werden aus ähnlichen Kunststoffmassen (Hybridkomposite) hergestellt wie bei der Füllungstechnik von plastischen Zahnfüllungen, allerdings außerhalb des Mundes mit besseren technischen Möglichkeiten der Verarbeitung und stehen somit, was die Haltbarkeit und die physikalischen Eigenschaften betrifft, zwischen den hochwertigen Kunststofffüllungen und den Keramikinlays. Nach längerer Tragezeit von einem Kunststoff-Inlay kann es allerdings zu Randspalten und Undichtigkeiten kommen. Vorteil: Es ist etwas preisgünstiger als Keramik- oder Goldinlays.

Was übernimmt die Kasse?

Im Frontzahnbereich übernehmen Kassen die Kosten für zahnfarbene Kompositfüllungen. Zu den Frontzähnen zählen die Schneide- und Eckzähne des Ober- und Unterkiefers. Im Seitenzahnbereich werden die Kosten für Amalgamfüllungen übernommen. Für Patienten, die aus medizinischen Gründen kein Amalgam erhalten können (absolute Kontraindikation), werden bei Seitenzähnen Kompositfüllungen gezahlt. Ein solcher Fall liegt vor, wenn ein(e) Patient(in) eine durch einen speziellen Test nachgewiesene Allergie auf Amalgam oder dessen Bestandteile aufweist, unter schwerer Niereninsuffizienz leidet. Seit Juli 2018 auch bei Patientinnen, die schwanger sind oder stillen und bei allen Kinder und Jugendlichen bis zum 15. Lebensjahr.

Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit, eine aufwändigere Versorgung zu wählen als gesetzlich vorgesehen. Sollen beispielsweise Kompositfüllungen im Frontzahnbereich besonderen ästhetischen Ansprüchen gerecht werden (z. B. Farboptimierung) ist das mit Mehrkosten verbunden. Dasselbe gilt auch für aufwändig geschichtete Kompositfüllungen oder Einlagefüllungen im Seitenzahnbereich. In diesem Fall schließt die/der Zahnärztin/Zahnarzt mit der/dem Versicherten eine sogenannte Mehrkostenvereinbarung ab. Darin erklärt sich der/die Patient(in) bereit, den anfallenden Mehraufwand selbst zu zahlen. Der Zahnarzt rechnet mit der Kasse die Kosten ab, die bei einer Amalgamfüllung angefallen wären. Der Patient erhält eine Rechnung über die zusätzlichen Kosten.


Den von der/dem Patientin(en) gewünschten Austausch intakter Füllungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nicht.

Interessanter Link: EU- Quecksilberverordnung:
www.kzbv.de

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