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Individualprophylaxe bei Kindern

Ein gesundes Milchgebiss ist Grundlage der Entwicklung des bleibenden Gebisses. Saubere Zähne werden selten krank.
Mittlerweile ist gemeinhin bekannt, dass Vorbeugung (= Prophylaxe) die beste Maßnahme ist, um unsere Zähne möglichst ein Leben lang zu erhalten.

Wann fängt man am Besten damit an?

Die Frage können nun selbst unsere Kinder schon beantworten: nämlich: Je früher, desto besser! Auch wenn das alte Sprichwort: „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr“, so nicht unsere Zustimmung findet, weil der Mensch auch im späteren Alter immer noch Neues dazu lernen kann, so steckt doch ein Funken Wahrheit darin. Denn je früher man etwas lernt, desto früher wird es auch selbstverständlich. Das Zähne putzen und pflegen wird dann zu einer ganz alltäglichen Routine. Dies ist wichtig, denn ein gesundes Milchgebiss ist Grundlage der Entwicklung eines gesunden bleibenden Gebisses.

Das haben auch die Krankenkassen schon vor Jahren erkannt. Sie ermöglichen und bezahlen bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr die individualprophylaktischen Leistungen.

Zu diesen Leistungen gehören:

    1. IP1: Erstellen eines Mundhygienestatus

    Hierbei wird genau vermerkt, an welchen Stellen sich Beläge befinden und in welchem Zustand das Zahnfleisch ist. Das ermöglicht uns zum einen bei der nächsten Kontrolle einen Vergleich, ob sich die Mundpflege verändert/verbessert hat. Zum anderen kann man damit den Eltern und dem Kind/Jugendlichen den Zustand der Mundgesundheit veranschaulichen und dadurch Verhaltensänderungen bzgl. der Mundpflege erreichen.

    2. IP2: Beratung und Aufklärung des Kindes

    und ggf. seiner Eltern über den individuellen Stand der Mundgesundheit (s. o.), über Krankheitsursachen und deren Vermeidung sowie über deren Zusammenhang mit der Entstehung von:

    • Karies (Zahnfäule, ‚Löcher‘),
    • Gingivitis (oberflächliche Zahnfleischentzündung) und
    • Parodontitis (tiefere Entzündung des Zahnfleisches/Zahnhalteapparates)

    Darüber hinaus versuchen wir die evtl. vorhandenen individuellen Schwierigkeiten bei der häuslichen Mundhygiene herauszufinden und zu besprechen. Die Mundhygieneberatung beinhaltet ebenso Erklärungen zur Basisprophylaxe mit Fluoriden in Zahnpasta und Speisesalz sowie zu erweiterten Fluoridierungsmöglichkeiten bei hohem Kariesrisiko.
    Außerdem wird mit praktischen und ggf. spielerischen Demonstrationen der altersgerechten Zahnputztechnik am Modell dem Kind/Jugendlichen das richtige Zähneputzen gezeigt. Die Zahnbeläge können zudem mit einem speziellen Farbstoff sichtbar gemacht und dem Kind/Jugendlichen am Spiegel genau gezeigt werden. Anschließend gehört das selbständige Üben der Putztechnik unter Begleitung durch die Prophylaxe-Assistentin zum Training. Wichtig ist hierbei auch die Erkenntnis, dass ab dem ersten Zahn regelmäßig mindestens zweimal täglich die Zähne zu putzen sind, besonders gründlich abends!

    3. IP4: Lokale (örtliche) Fluoridierung der Zähne

    Warum sollten die Zähne überhaupt fluoridiert werden?

    Hierzu muss man verstehen, wie die Angriffe auf unseren Zahnschmelz (der äußeren Schicht unserer Zähne) ablaufen: Bei unserer Nahrungsaufnahme befinden sich im Mund Bestandteile, vor allen Dingen Kohlenhydrate -> Zucker (!), die bei der Verwertung durch mundständige Bakterien im Übermaß Säuren bilden. Diese Säuren sind die Ursache für eine ständige bzw. nach jedem Essen wiederkehrende Entkalkung der Zahnoberfläche, unseres Zahnschmelzes, der dadurch aufgelöst und zerstört werden kann -> so entsteht ein Loch, der Zahn fängt an zu verfaulen.
    Trägt man nun Fluor von außen auf den Zahnschmelz auf, so lagert sich Fluorid in den Zahnschmelz ein (für die Chemie-Interessierten unter Ihnen: Aus dem den Schmelz aufbauenden Kalziumphosphat wird nun Kalziumfluorid). Dieses Kalziumfluorid ist gegenüber Säuren nahezu unlöslich und macht den Schmelz damit härter und widerstandsfähiger. Aus diesem Grund stellt die Fluoridierung eine sinnvolle Maßnahme dar, um den Karieszuwachs möglichst gering zu halten oder in Kombination mit der häuslichen Prophylaxe im Idealfall ganz zu verhindern.

    Wie wird eine Fluoridierung durchgeführt?

    Auf die trockengelegten Zähne werden fluoridhaltige Lacke oder Gels/Gelees mit Pinseln o. Ä. aufgetragen, in manchen Fällen auch Fluoridgel mit Hilfe eines Medikamententrays (Schiene) in die Mundhöhle eingebracht, 1 Stunde einwirken lassen, d. h. 1 Stunde nichts essen und trinken – fertig.
    Die IP4 kann schon bei Kindern ab dem 30. Lebensmonat angewendet werden und wird in der Regel zweimal pro Jahr durchgeführt, bei Kindern mit hohem Kariesrisiko bis zu viermal.

    Kann eine Fluoridierung der Gesundheit schaden?

    Der menschliche Körper braucht nur sehr geringe Mengen an Fluorid für seine gesunde Entwicklung. Fluor kann durchaus giftig sein, jedoch: Die Dosis macht den Unterschied!!
    Eine Überdosierung ist unbedingt zu vermeiden und diese kann durchaus schnell erreicht werden, denn es gibt inzwischen ein großes Angebot an künstlichen Fluoridquellen, wie Zahncremes, Mundspüllösungen, Zahnseide, Fluoridgelees, fluoridiertes Speisesalz, Getränke mit Fluor, Füllungsmaterialien, die Fluor abgeben und in manchen Gegenden auch mit Fluoriden angereichertes Trinkwasser.

    In unserer Praxis führen wir deshalb nur die äußere Fluoridierung der Zähne in bestimmten Abständen durch und empfehlen keine Fluoridpräparate in Tablettenform. Diese sind, wenn überhaupt, nur in den ersten 2 Lebensjahren sinnvoll und würden dann vom Kinderarzt verschrieben. Die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten empfiehlt ebenso nach dem vollendeten 2. Lebensjahr keine weitere Tablettenfluoridierung mehr anzuwenden.

    Darüber hinaus können fluoridhaltige Zahncremes verwendet werden, die im Normalfall nicht verschluckt, sondern ausgespuckt werden. Bei Kindern, denen dies nicht gut gelingt, ist das Verschlucken wenig bedenklich, solange gering dosierte, am Alter orientierte, Fluorzahnpasten benutzt werden und nicht zusätzlich noch Fluor in Tabletten oder anderweitiger Form systemisch verabreicht werden.

    Findet dennoch eine Überdosierung statt, so kann es in der Zeit der Zahnbildung im kindlichen Kiefer (etwa vom 1. bis zum 7. Lebensjahr) dazu führen, dass die schmelzbildenden Zellen in ihrer Funktion gestört werden. Bei den bleibenden Zähnen zeigt sich dies in irreversiblen Zahnschmelzschäden, Schmelzaufbaustörungen, sogenannte Fluorose, die von weißen oder braunen Flecken an der Zahnoberfläche bis zum völligen Fehlen großer Schmelzareale reichen können.

    Zusätzlich können Sie gerne die Patienteninformation der Bundeszahnärztekammer zu Fluoridierungsmaßnahmen lesen:

    www.bzaek.de

    4. IP5: Fissurenversiegelung

    Zähne zu versiegeln dient der aktiven Vorbeugung gegen Karies. Die Einkerbungen, Grübchen und tiefen Rillen, welche die Kauflächen der Backenzähne durchziehen, werden als Fissuren bezeichnet. Sie können mehrere Millimeter tief sein, und haben oft die Form eines Flaschenhalses: An der Zahnoberfläche eng, in der Tiefe weiten sie sich und es entsteht ein Hohlraum, in dem sich Essensreste festsetzen, die aufgrund des engen Eingangs an der Oberfläche, nicht weggeputzt werden können. Hier können die Bakterien nach Herzenslust und ungestört arbeiten, bis sich, trotz evtl. guter und gründlicher Mundpflege, das (dann schon größere) Loch an der Oberfläche zeigt.

    Um genau diesen Entstehungsprozess zu verhindern, gibt es die Fissurenversiegelung.

    Mit der Versiegelung werden, nach gründlicher Reinigung der Zähne, diese Fissuren mit einem Kunststoff zuverlässig abgedeckt und verschlossen. Damit werden die Stellen, wo die Zahnbürste nicht hinkommt, so verschlossen, dass sich auch keine Essensreste mehr dort hineinpressen können, womit den Bakterien die Nahrung fehlt.: was widerum bedeutet:

    -> Keine Nahrung -> keine Säurebildung durch die Bakterien -> keine Löcher !!!

    Die Krankenkasse bezahlt bei den Kindern und Jugendlichen die Versiegelung der hinteren großen Backenzähne (Zähne 6 + 7).
    Selbstverständlich ist eine Versiegelung aller Backenzähne (auch der Zähne 4+5+8) sinnvoll, diese muss dann jedoch privat berechnet werden.


    Weitere Infos der DGZMK (Dt.Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde) zu ‚Ab wann, wie oft und warum muß mein Kind zum Zahnarzt gehen?‘:
    www.zahnmedizinische-patienteninformationen.de

    Weitere Infos der BZÄK (Bundeszahnärztekammer) zur Fissuren- und Grübchenversiegelung:
    www3.zzq-koeln.de


    Nutzen Sie diese Vorsorge- und Therapiemöglichkeiten für Ihr Kind, um dessen Milchzähne lange gesund zu erhalten und die bleibenden Zähne von Anfang an vor Karies und Zahnfleischerkrankungen zu schützen!

    Dr. Stelter Gesellschaft für Zahnheilkunde GmbH – wir lieben Zähne

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